Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauen Bayerns
 

Rundfunkrat

Die Aufgaben des Rundfunkrates werden in Artikel 6 des Bayerischen Rundfunkgesetzes geregelt. Er soll die "Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks" vertreten sowie darüber wachen, "dass der Bayerische Rundfunk seine Aufgaben gemäß dem Gesetz erfüllt". Zu diesem Zweck übe er "das hierzu nötige Kontrollrecht aus". Seine Mitglieder sind verpflichtet, "sich in ihrer Tätigkeit für die Gesamtinteressen des Rundfunks und der Rundfunkteilnehmer einzusetzen" und "dabei nicht an Aufträge gebunden".

Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks zählt insgesamt 47 Mitglieder, die von den jeweiligen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen für jeweils fünf Jahre dorthin entsandt werden. Vom Bayerischen Landtag werden zwölf, von der Bayerischen Staatsregierung ein Vertreter entsandt.   


Mitglied des Rundfunkrats seit Mai 2022, die alle Mitglieder der AG Katholischer Frauen Bayerns vertritt:  Bärbel Benkenstein-Matschiner

Kontakt: benkenstein-matschiner [@] ag-kathfrauen.bayern

 

Der Rundfun krat tritt regelmäßig sechs bis sieben Mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen, die grundsätzlich öffentlich ist.

Aktuelle Nachrichten zur Erweiterung des Rundfunkrats im Bayerischen Rundfunk

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats sind alle Länder aufgefordert, die Zusammensetzung in den Rundfunk- und Medienräten neu zu regeln.

Die Leiterinnen der AG Katholischer Frauen Bayerns haben sich nach der Entscheidung der Mitgliederversammlung an Staatsminister Dr. Marcel Huber mit der Bitte gewandt, die drei neuen Plätze im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks zukunftsrelevant zu besetzen. Sie forderten für mindestens einen der drei Plätze eine Fachkraft aus den Bereichen Pflege und Inklusion zu öffnen. Da im Pflege- und Behindertenbereich vor allem Frauen tätig sind, ist es der AG Katholischer Frauen wichtig, eine Frau als Vertreterin für diese Aufgabe im Rundfunkrat vorzusehen. Staatsminister Dr. Marcel Huber hat in seiner Antwort vollstes Verständnis und Unterstützung geäußert. Er hält Pflege und Inklusion ebenfalls für sehr wichtige Themen. Auch er ist "der Ansicht, dass in einem vergrößerten Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks neue Gruppen vertreten sein sollten, die die Schwachen in der Gesellschaft repräsentieren. In Betracht kommen dabei außer den [von der Frauen Bayerns vorgeschlagenen Verbände-] Vertreter aus dem Bereich Pflege und Inklusion auch Vertreter aus dem Bereich der Behindertenverbände." (Auszug aus dem Schreiben vom 20.10.2015 an die AG Kath. Frauen Bayerns)

Wir werden uns weiter einsetzen, dass das Anliegen berücksichtigt wird und Erfolg hat!



Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)

Im Unterschied zu den anderen Bundesländern schreibt die Bayerische Verfassung vor, dass Rundfunk ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden kann (Artikel 111a). Deshalb ist die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), die am 1. April 1985 gegründet wurde, auch Veranstalter der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme in Bayern. Sie genehmigt und beaufsichtigt seit 1985 als eine von 14 Landesmedienanstalten in Deutschland die privaten Hörfunk- und Fernsehangebote in Bayern.

Ihre Aufgaben sind im Bayerischen Mediengesetz (BayMG) definiert. Als Anstalt des öffentlichen Rechts hat die BLM das Recht der Selbstverwaltung, übt ihre Aufgaben frei von staatlicher Beeinflussung aus und unterliegt der eingeschränkten Rechtsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Die  Aufgabe der BLM ist es zu:

Gestalten: durch Genehmigung privater Hörfunkanbieter, die Wahrung der Vielfaltssicherung, die Kontrolle über die Einhaltung der Werberegeln und des Jugendschutzes, die Sicherstellung der technischen Verbreitung, der Organisation der Kabelbelegung und die Sicherung des Medienstandorts Bayern

Fördern: der Programme privater Hörfunk- und Fernsehanbietern, die in Bayern zugelassen wurden,  der Sicherstellung der technischen Infrastruktur, der Medienkompetenz, der Aus- und Fortbildung von Medienschaffenden

Forschen: im Bereich der Medienpädagogik, der Mediennutzung, der Medienwirtschaft, der Programmforschung

Informieren: durch das Internet, durch Publikationen, durch Veranstaltungen, durch Beantwortung von Bürgeranfragen.

Der Medienrat ist die Stimme der Gesellschaft, in der auch die katholischen Frauen von Anbeginn an Sitz und Stimme haben.

Der Medienrat konstituierte sich erstmals am 20. März 1985. Die Mitglieder des Medienrats werden für jeweils fünf Jahre entsandt. Die 7. Amtsperiode des Medienrats begann am 1. Mai 2011 und wurde durch Gesetz einmalig bis 30.04.2017 verlängert.

Ulla Kriebel, Mitglied des Medienrats seit Mai 1993 als Vertreterin der AG Katholischer Frauen.

Kontakt: ulla.kriebel [@] ag-kathfrauen.bayern


Der Medienrat ist ein pluralistisch zusammengesetztes Gremium, dem 50 Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen in Bayern angehören. Bis zum vergangenen Jahr umfasste der Medienrat nur 47 Mitglieder. Seit seiner neuen Legislaturperiode, die am 1.Mai 2017 begann und am 30. April 2022 endet, wurde der Medienrat um drei Sitze erweitert. Diese werden gestellt von:

  • Der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns
  • Den Verbänden aus dem Bereich Freizeit, Tourismus, Gastronomie und Hotel
  • Der LAG Selbsthilfe Bayern

Der Medienrat wahrt die Interessen der Allgemeinheit, sorgt für Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze. Die Mitglieder des Medienrats genehmigen Rundfunkangebote, stimmen dem Wirtschaftsplan zu, entscheiden über Fördermaßnahmen, stellen Richtlinien zur Programmorganisation auf und wählen den Präsidenten und die Mitglieder des Verwaltungsrats. Zur Vorbereitung seiner Sitzungen bildet der Medienrat Ausschüsse.

 Die katholischen Frauen sind neben dem Medienrat durch Wahl bzw. Delegation in folgenden vorbereitenden Ausschüssen vertreten:

Fernsehausschuss
Medienkompetenzausschuss
Programmausschuss
Im Programmausschuss führt die Vertreterin der AG Katholischer Frauen Frau Ulla Kriebel den Vorsitz.

Darüberhinaus ist die gewählte Medienrätin der AG Katholischer Frauen Mitglied der Stiftung Medienpädagogik.

Die Sitzungen des Medienrats sind im Regelfall öffentlich und können von allen Interessierten besucht werden.

Termine der öffentlichen Sitzungen

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 Bericht der Mitgliederversammlung

 Rechenschaftsbericht-2020